Steuerberatung für Privatkunden
Sie möchten etwas weitergeben. Denken wir die Folgen mit.
Wir prüfen die steuerlichen Folgen Ihrer geplanten Schenkung, berechnen geeignete Varianten und erstellen erforderliche Erklärungen. Ihre eigene Versorgung, frühere Übertragungen und die Situation der Empfänger gehören in die Betrachtung. Die Umsetzung koordinieren wir mit den weiteren beteiligten Beratern.
Zuerst klären wir, was schon geschehen ist
Für einen guten Einstieg brauchen Sie keine eigene steuerliche Berechnung. Wichtig ist Ihre Beschreibung: Wer hat wem etwas zugewendet? Was genau wurde übertragen? Wann wurde die Vereinbarung geschlossen und wann umgesetzt? Gab es Bedingungen, übernommene Schulden, vorbehaltene Nutzungen oder Gegenleistungen? Auch frühere Zuwendungen gehören auf den Tisch. Eine Überweisung, ein notarieller Vertrag und eine familiäre Absprache können zusammen denselben Vorgang erklären.
Wir ordnen die Beteiligten, die Vermögenswerte und die Zeitpunkte. Vorhandene KI-Aufstellungen oder Tabellen sind dafür willkommen, wenn die Dokumente dahinter zugänglich bleiben. Daraus entsteht eine gemeinsame Grundlage für Rückfragen, Bewertung und Erklärung. Wenn Informationen fehlen, wird konkret benannt, was noch gebraucht wird und wo es sich beschaffen lässt. So müssen Sie nicht auf Verdacht sämtliche Familienunterlagen zusammentragen.
Freibetrag und Wert gehören zusammen
Die Höhe einer möglichen Steuer hängt unter anderem vom Verhältnis zwischen den beteiligten Personen, dem steuerlichen Erwerb und früheren Zuwendungen ab. Für eine Immobilie beantwortet der im Familiengespräch genannte Preis noch nicht automatisch die steuerliche Bewertungsfrage. Bei mehreren Gegenständen muss nachvollziehbar sein, was zu welchem Vorgang gehört. Wo eine gesonderte Wertfeststellung erforderlich wird, erstellen wir die entsprechenden Erklärungen im vereinbarten Umfang oder koordinieren die benötigten Beiträge.
Ein persönlicher Freibetrag ist ein wichtiger Teil der Rechnung, aber keine vollständige Beschreibung des Falls. Bei unbeschränkter Steuerpflicht sieht § 16 ErbStG beispielsweise 500.000 Euro für Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner und 400.000 Euro für Kinder vor. Ob und wie diese Beträge in Ihrem Fall wirken, klären wir anhand der konkreten Beteiligten und Vorgeschichte. § 16 ErbStG ↗.
Aktuell wichtig: Frühere Zuwendungen und Anzeige prüfen
Mehrere Vermögensvorteile von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden nach den Regeln des § 14 ErbStG zusammen betrachtet. Deshalb genügt für die Berechnung nicht immer der Blick auf den jüngsten Vertrag. Wir bauen die Vorgeschichte mit auf und dokumentieren die verwendeten Werte. Die verbreitete Vorstellung eines frei verfügbaren neuen Freibetrags bei jeder einzelnen Übertragung führt sonst leicht zu einer falschen Erwartung. § 14 ErbStG ↗.
Daneben sind Anzeige und Steuererklärung zu unterscheiden. § 30 ErbStG enthält grundsätzlich eine schriftliche Anzeige innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erwerbs und sieht Ausnahmen vor, insbesondere für bestimmte gerichtlich oder notariell beurkundete Schenkungen. Bei Schenkungen kann die Anzeigepflicht auch den Schenker treffen. Welche Pflicht im konkreten Fall besteht, sollte deshalb früh geklärt werden – auch wenn Sie mit keiner Steuerzahlung rechnen. § 30 ErbStG ↗. Fachlicher Stand: 7. November 2026.
Aus Unterlagen wird ein nachvollziehbares Ergebnis
Auf der geordneten Grundlage berechnen wir die voraussichtliche Schenkungsteuer und erläutern die wesentlichen Einflussgrößen. Sie sollen erkennen können, welche Vermögenswerte und früheren Erwerbe berücksichtigt sind und welche Annahmen noch bestätigt werden müssen. Die erforderlichen Erklärungen werden vorbereitet, mit Ihnen abgestimmt und nach Freigabe eingereicht. Rückfragen der Finanzverwaltung werden mit den zugehörigen Nachweisen bearbeitet.
Danach geht es um die Bescheide. Neben dem Steuerbescheid können Bewertungsentscheidungen eine eigene Bedeutung haben. Wir prüfen die einschlägigen Bescheide im vereinbarten Mandat und besprechen notwendige Reaktionen und Rechtsbehelfe. Eine geordnete Dokumentation bleibt auch für spätere Übertragungen nützlich: Wer hat wann was erhalten, zu welchem Wert und auf welcher Grundlage? KI kann diese Zusammenhänge für die weitere Zusammenarbeit wieder auffindbar machen.
Wenn die Schenkung erst geplant ist
Dann lohnt es sich, vor der Unterschrift auch Ihre Versorgung, mögliche Nutzungsrechte und die übrige Familie mitzudenken. Soll das Kind Eigentümer werden, während Sie weiter Mieteinnahmen erhalten? Wird Vermögen gleichmäßig oder bewusst unterschiedlich verteilt? Welche Liquidität benötigen Sie selbst? Für solche Fragen entwickeln wir ein eigenes Konzept zur Vermögensübertragung und bereiten die steuerlichen Punkte für die Zusammenarbeit mit Notariat und gegebenenfalls Rechtsberatung auf. Die konkrete Schenkungsteuererklärung und die vorgelagerte Planung werden dabei passend zu Ihrem Bedarf vereinbart.
Gedanken, die weiterführen.
Aus unserem Magazin: Hintergründe und Anregungen zu den Themen dieser Seite.
Wissen und Perspektiven
Vor der neuen Vermietung wird renoviert. Sprechen wir vorher über die Steuer.
Bad, Fenster, Heizung: Vor der nächsten Vermietung kommen oft mehrere Arbeiten zusammen. Ob die Ausgaben sofort oder über einen längeren Zeitraum berücksichtigt werden, kann sich aus dem Gesamtbild ergeben. Deshalb lohnt sich der Blick auf den Plan, bevor Aufträge vergeben werden.
Wissen und Perspektiven
Der letzte Arbeitstag steht fest. Wie geht Ihre finanzielle Planung weiter?
Gehalt endet, Renten beginnen, eine Auszahlung steht noch aus. Der Übergang in den Ruhestand verteilt sich oft über mehrere Jahre. Wir erklären, warum Sie Einnahmen, Steuern und größere Vermögensentscheidungen gemeinsam betrachten sollten.
Gute Fragen verdienen verständliche Antworten.
Muss ich mich melden, obwohl die Schenkung unter einem Freibetrag liegt?
Die erwartete Steuerhöhe beantwortet die Anzeigefrage nicht allein. Wir klären den Erwerb, die Beteiligten und mögliche gesetzliche Ausnahmen. Warten Sie mit einer Anfrage nicht erst auf einen Brief des Finanzamts.
Welche früheren Geschenke sind wichtig?
Schildern Sie zunächst die bekannten Zuwendungen derselben Person. Wir ordnen ein, welche Vorgänge für den konkreten Erwerb berücksichtigt werden müssen. Eine vorhandene Familienübersicht erleichtert diese Arbeit.
Können Sie die Immobilienbewertung mit übernehmen?
Wir bearbeiten oder koordinieren die erforderliche steuerliche Bewertung und Feststellung im vereinbarten Umfang. Ob zusätzliche Gutachten oder Beiträge anderer Fachleute sinnvoll sind, ergibt sich aus dem Fall.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Wir besprechen den passenden Umfang und Ihren nächsten Schritt.
Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Zugangsdaten oder vertraulichen Steuerunterlagen.