Steuerberatung für Privatkunden
Ein letzter Wille braucht eine verlässliche Umsetzung.
Wir unterstützen die geordnete Umsetzung testamentarischer Vorgaben im vereinbarten Aufgabenkreis. Nachlassübersicht, steuerliche Pflichten und Abstimmungen mit Beteiligten werden nachvollziehbar organisiert. Vor Übernahme klären wir die konkrete Rolle und die erforderliche Zusammenarbeit mit rechtlichen Beratern.
Für Vorsorge und bereits eingetretenen Erbfall
Vielleicht beschäftigen Sie sich selbst mit Ihrer Nachlassplanung. Dann möchten Sie wissen, ob eine Testamentsvollstreckung zu Ihren Zielen passt und welche Aufgaben sie erfüllen soll. Geht es um die Abwicklung und Verteilung oder um eine längerfristige Verwaltung? Welche Besonderheiten bringt das Vermögen mit? Wie lassen sich Unterlagen und Zugänge so vorbereiten, dass später handlungsfähig gearbeitet werden kann? Wir klären die steuerlichen und organisatorischen Fragen und stimmen die rechtliche Gestaltung mit den dafür beauftragten Fachleuten ab.
Vielleicht ist der Erbfall bereits eingetreten und eine entsprechende Anordnung liegt vor. Dann geht es zunächst darum, den vorgesehenen Umfang zu verstehen und die tatsächliche Übernahme zu klären. Sie können uns die Ausgangssituation, die Beteiligten und die bekannten Vermögensarten schildern. Daraus ergibt sich, welche Unterlagen für die Prüfung der Amtsübernahme benötigt werden. Ein vorhandenes Testament oder ein Erbvertrag ist dabei Ausgangspunkt für eine konkrete Aufgabe, nicht die Aufforderung zu einer beliebigen allgemeinen Nachlassverwaltung.
Vom ersten Überblick zur geordneten Arbeit
Nach der geklärten Übernahme stehen Legitimation, Sicherung und Bestandsaufnahme im Mittelpunkt. Was gehört zum erfassten Nachlass? Welche Verpflichtungen sind bekannt? Welche Zahlungen oder Termine sind unmittelbar wichtig? Eine belastbare Übersicht muss Vermögen und Schulden miteinander verbinden. Wir organisieren die Beschaffung und Zuordnung der Informationen und halten fest, wo noch Klärungsbedarf besteht.
KI kann Unterlagen erschließen, Informationen vergleichen und Aufgaben aus dem dokumentierten Arbeitsstand ableiten. Das hilft beispielsweise, wenn Bankunterlagen, Immobilienverträge und laufender Schriftverkehr zusammen betrachtet werden müssen. Dabei richten sich Zugriff und Informationsweitergabe nach der konkreten Aufgabe. Für Beteiligte soll eine verständliche Auskunft möglich sein, ohne dass jeder ungeordnet sämtliche Dokumente erhält.
Aktuell 2026: Ein eigenes Amt mit konkreten Pflichten
Die Bundessteuerberaterkammer hat ihre Hinweise zur Tätigkeit als Testamentsvollstrecker am 26. und 27. Januar 2026 beschlossen. Sie beschreiben unter anderem die Amtsübernahme, Verwaltung, Information und Rechnungslegung. Für die Annahme sind die erforderliche Sachkunde, verfügbare Zeit und die Klärung des Versicherungsschutzes relevant. Diese Prüfung gehört an den Anfang unseres Gesprächs über eine konkrete Übernahme. BStBK: Hinweise für die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ↗.
Eine greifbare gesetzliche Pflicht betrifft die Bestandsaufnahme: Nach § 2215 BGB ist den Erben unverzüglich nach Annahme des Amts ein Verzeichnis der der Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Eine gute Dokumentenordnung dient deshalb einer konkreten Aufgabe. Sie schafft zugleich die Grundlage für spätere Auskünfte und die weitere Bearbeitung. § 2215 BGB ↗. Fachlicher Stand: 7. November 2026.
Verwaltung, Steuern und Verteilung zusammendenken
Welche Maßnahmen folgen, richtet sich nach der Anordnung und der tatsächlichen Nachlasssituation. Ein vermietetes Haus braucht laufende Aufmerksamkeit, offene Verpflichtungen brauchen Klärung und vorgesehene Zuwendungen müssen dem richtigen Empfänger zugeordnet werden. Wir organisieren die vereinbarten beziehungsweise vom Amt erfassten Aufgaben, dokumentieren Entscheidungen und führen die benötigten Informationen zusammen.
Steuerliche Pflichten werden dabei in den Ablauf eingebunden. Vorhandene Erklärungen, Bescheide und Aufzeichnungen sollen für die einschlägigen Folgearbeiten verfügbar sein. Wenn zusätzlich ein Betrieb oder besondere Vermögenswerte betroffen sind, wird die erforderliche fachliche Zusammenarbeit organisiert. Die Testamentsvollstreckung und weitere steuerliche Leistungen werden so besprochen, dass Umfang und Vergütung verständlich sind.
Information schafft Verlässlichkeit
Eine Nachlassabwicklung lässt sich für Angehörige leichter einordnen, wenn sie den Stand kennen. Welche Unterlagen fehlen? Was wurde erledigt? Welche Voraussetzung muss vor der nächsten Verteilung geklärt werden? Wir legen für den konkreten Fall einen angemessenen Informationsweg fest. KI-gestützte Übersichten können helfen, aus vielen Einzelvorgängen einen verständlichen Bericht zu machen, der sich auf den dokumentierten Stand bezieht.
Auch die Abrechnung und der Abschluss gehören von Anfang an dazu. Geldbewegungen und Maßnahmen müssen zugeordnet bleiben. Für die Beteiligten soll nachvollziehbar werden, wie sich der Nachlass entwickelt hat und auf welcher Grundlage die Ausführung erfolgt ist. Das persönliche Gespräch bleibt dort wichtig, wo Ziele, Fragen oder ein neuer Sachverhalt geklärt werden müssen. Digitale Organisation schafft dafür eine gemeinsame Informationsbasis.
Gedanken, die weiterführen.
Aus unserem Magazin: Hintergründe und Anregungen zu den Themen dieser Seite.
Wissen und Perspektiven
Der letzte Arbeitstag steht fest. Wie geht Ihre finanzielle Planung weiter?
Gehalt endet, Renten beginnen, eine Auszahlung steht noch aus. Der Übergang in den Ruhestand verteilt sich oft über mehrere Jahre. Wir erklären, warum Sie Einnahmen, Steuern und größere Vermögensentscheidungen gemeinsam betrachten sollten.
Gute Fragen verdienen verständliche Antworten.
Übernehmen Sie automatisch jede angefragte Testamentsvollstreckung?
Wir prüfen den konkreten Umfang und die Voraussetzungen einer Übernahme. Schildern Sie deshalb die Anordnung, das Vermögen und die besondere Situation möglichst früh. Danach können wir Ihnen sagen, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann.
Ist eine Erbschaftsteuererklärung dasselbe Angebot?
Eine erbschaftsteuerliche Begleitung kann ohne Amtsübernahme vereinbart werden. Die Testamentsvollstreckung umfasst eine eigene Aufgabe im Nachlass. Welche Steuerarbeiten damit verbunden oder zusätzlich zu vereinbaren sind, wird konkret geklärt.
Können wir die spätere Arbeit heute vorbereiten?
Ja. Eine geordnete Vermögensübersicht, auffindbare Unterlagen und klare Zuständigkeiten sind hilfreiche Vorbereitung. Die rechtliche Anordnung wird mit dem Notariat beziehungsweise der beauftragten Rechtsberatung abgestimmt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Wir besprechen den passenden Umfang und Ihren nächsten Schritt.
Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Zugangsdaten oder vertraulichen Steuerunterlagen.