Steuerberatung für Unternehmen

Die E-Rechnung ist da. Machen wir etwas daraus.

Wir organisieren Ihren Rechnungseingang und Rechnungsausgang so, dass strukturierte Daten weiterarbeiten: prüfen, dem Vorgang zuordnen, zur Zahlung vorbereiten und in die Buchführung übernehmen. Vorhandene Programme bleiben Ausgangspunkt. Die steuerlichen Anforderungen und der tatsächliche Arbeitsablauf werden gemeinsam eingerichtet.

Vom Dateieingang zur richtigen nächsten Handlung

Ein Installationsbetrieb erhält eine Materialrechnung. Die Bestellung nennt eine bestimmte Menge, ein Teil wurde zurückgegeben. Die Rechnung kommt als E-Rechnung korrekt an und lässt sich technisch verarbeiten. Ob der berechnete Betrag zum tatsächlichen Vorgang passt, ergibt sich aber erst aus Bestellung, Lieferung und Rückgabe.

Im eingerichteten Ablauf werden diese Informationen verbunden. KI kann Daten auswerten, Unterschiede sichtbar machen und den passenden Vorgang weiterführen. Ein eindeutiger Standardfall kann nach vereinbarten Regeln zur Buchhaltung und Zahlungsvorbereitung gelangen. Eine Mengenabweichung wird der Person zugeordnet, die die Lieferung kennt. Die Ausnahme beginnt damit nicht wieder bei einer unkommentierten Datei.

Auch nach einer Korrektur bleibt die Geschichte verständlich: ursprüngliche Rechnung, Änderungsgrund und neues Dokument gehören zusammen. Ein nochmaliger Versand derselben Rechnung soll keinen zweiten Geschäftsvorfall erzeugen. Solche praktischen Fragen entscheiden darüber, ob die Umstellung Ihren Betrieb entlastet.

Welche Formate heute eine Rolle spielen

Ein gewöhnliches PDF wird durch E-Mail-Versand noch nicht zur strukturierten E-Rechnung. XRechnung ist ein XML-Format; bei geeigneten ZUGFeRD-Ausprägungen werden eine PDF-Ansicht und eingebettete XML-Daten verbunden. Maßgeblich sind die Anforderungen an das strukturierte Format und den Rechnungsinhalt. Technische Validierung und sachlich richtige Leistungsabrechnung beantworten unterschiedliche Fragen. Eine fehlerfrei lesbare Datei kann trotzdem eine falsche Menge enthalten. § 14 UStG ↗, BMF zur Einführung der E-Rechnung ↗.

KI kann geeignete Rechnungsdaten und Entwürfe sehr schnell erzeugen. Für Ihren Arbeitsweg kommt es darauf an, dass diese Daten zum tatsächlichen Geschäft passen und im passenden Format weiterverarbeitet werden. Wir behandeln die Rechnung deshalb als Teil des Vorgangs. Ein Formatkonverter allein wäre für viele Betriebe zu wenig.

Was wir mit Ihnen einrichten

Zuerst nehmen wir Ihre typischen Eingangs- und Ausgangsrechnungen auf. Wo entstehen sie, wie kommen sie an und wer benötigt welche Information? Wir bestimmen die betroffenen Vorgänge und legen geeignete Empfangswege sowie Formate fest. Bestehende Programme werden einbezogen. Es muss kein neues Portal eingeführt werden, wenn Ihr vorhandener Weg die Aufgabe sinnvoll erfüllen kann.

Danach verbinden wir Bearbeitung, gegebenenfalls erforderliche Freigabe, Zahlungsvorbereitung und Buchhaltungsübergabe. Aufbewahrung und Wiederauffindbarkeit werden von Anfang an mitgedacht. Mit typischen Testrechnungen erproben wir den vereinbarten Ablauf: normale Rechnung, Korrektur, Doppelversand und eine für Ihren Betrieb wichtige Abweichung. Die beteiligten Mitarbeiter lernen ihre konkreten Aufgaben und den Umgang mit dem erreichten Bearbeitungsstand kennen.

Am Ende steht ein benutzbarer Prozess mit nachvollziehbaren Ergebnissen. Dazu können ein geordneter Rechnungseingang, ein eingerichteter Ausgang, die passende Zuordnung und ein klarer Übergabestand gehören. Eine bestimmte Softwarelizenz und unsere Einrichtungs- beziehungsweise Betreuungsleistung werden dabei getrennt betrachtet.

Ende 2026: den nächsten Übergang rechtzeitig einordnen

Die allgemeine Übergangsregel für sonstige Rechnungen läuft bis Ende 2026. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro besteht eine Verlängerung bis Ende 2027; für bestimmte EDI-Verfahren gibt es einen eigenen Übergangsweg. Ob Ihre Umsätze unter die Pflicht fallen oder eine Ausnahme greift, wird am konkreten Fall beurteilt. Aktuelle Übergangsregeln des BMF ↗.

Für Ihr Unternehmen ist deshalb jetzt sinnvoll zu klären, welche Rechnungen 2027 wie erstellt werden. Ein bereits funktionierender Empfang löst den Ausgang nicht automatisch mit. Umgekehrt verlangt eine einzelne Umstellung nicht, sämtliche kaufmännischen Systeme auf einmal auszutauschen. Das persönliche Konzept setzt die Schritte in eine passende Reihenfolge.

Ihre Fragen zur Einführung

Gedanken, die weiterführen.

Aus unserem Magazin: Hintergründe und Anregungen zu den Themen dieser Seite.

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E-Rechnung 2027: Verbessern Sie den Prozess hinter der Pflicht.

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Kann KI Ihre Buchhaltung machen? Die spannendere Frage kommt danach.

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Gute Fragen verdienen verständliche Antworten.

Kann ich mein Rechnungsprogramm behalten?

Häufig lässt sich auf vorhandenen Funktionen und Datenwegen aufbauen. Wir sehen uns den konkreten Stand an und vereinbaren nur die zusätzlich benötigte Lösung.

Brauche ich für jede Rechnung eine neue menschliche Freigabe?

Das folgt nicht allein aus dem E-Rechnungsformat. Aufgaben, Regeln und Zahlungsbefugnisse werden passend zu Ihrer Organisation festgelegt.

Ist die Buchhaltung danach automatisch erledigt?

Die Rechnung liefert eine gute Datengrundlage. Welche Buchführungsarbeit im Ablauf übernommen wird, vereinbaren wir ausdrücklich. Weitere Geschäftsvorfälle und Periodenfragen bleiben Bestandteil der passenden Buchführung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Wir besprechen den passenden Umfang und Ihren nächsten Schritt.

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