DATEV · Software und Zusammenarbeit
Selbst buchen. Mit DATEV und einem Partner an Ihrer Seite.
Ihr Team übernimmt die Buchführung im eigenen Betrieb. Wir wählen mit Ihnen das passende DATEV-Rechnungswesen aus, richten die Grundlagen ein und begleiten die Übergabe zum Jahresabschluss. Konten, Belegbezug und Auswertungen sollen für beide Seiten zusammenpassen.
Wenn die eigene Buchhaltung weiterwachsen soll
Ein Handelsunternehmen hat eine erfahrene Buchhalterin. Der Einkauf liefert inzwischen mehr strukturierte Daten; eine KI bereitet Zuordnungen vor. Gleichzeitig kommen ein weiterer Standort und zusätzliche Auswertungswünsche hinzu. Die Aufgabe besteht nicht darin, die bestehende Arbeit durch eine zweite Kanzleibuchhaltung zu ersetzen. Konten, Datenwege und Zuständigkeiten müssen mit dem Betrieb weiterentwickelt werden.
Wir beginnen bei diesem vorhandenen Bestand. Welche Buchungen entstehen im Unternehmen? Welche steuerlichen Fragen werden regelmäßig geklärt? Wie werden Berichtigungen und Abschlussbuchungen abgestimmt? Daraus entwickeln wir eine Zusammenarbeit mit einem eindeutig führenden Datenstand.
Unsere Leistung an Ihrer eigenen Buchführung
Zum vereinbarten Auftrag können die Einrichtung und Anpassung des Kontenrahmens, Stammdaten, Datenübernahmen und Auswertungen gehören. Wir unterstützen bei fachlichen Zuordnungsfragen und stimmen den Übergang zum Jahresabschluss ab. Die Einführung eines geeigneten Datenwegs und die Einweisung Ihrer Mitarbeiter werden passend einbezogen.
Ihre vorhandenen KI-Ergebnisse können Teil der Vorbereitung sein. Gute Kontierungen und nachvollziehbare Erläuterungen werden genutzt. Wenn eine wiederkehrende Frage bereits gelöst ist, soll die Regel den nächsten Vorgang erleichtern. Den konkreten Umfang der laufenden Begleitung vereinbaren wir nach den Aufgaben Ihres Teams.
Eine aktuelle Fachfrage bleibt die Periodenzuordnung
Ein vorläufiges Monatsergebnis und ein Jahresabschluss haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Bei der Bilanzierung werden Aufwendungen und Erträge unabhängig vom Zahlungszeitpunkt dem Geschäftsjahr zugeordnet. § 252 HGB ↗. Wir legen deshalb fest, welche Abgrenzungen Ihr laufender Bestand enthält und welche Abschlussarbeiten noch folgen.
Was Sie erhalten
Sie behalten die gewünschte eigene Bearbeitung und bekommen eine geregelte Unterstützung für die vereinbarten Fragen. Datenübernahme, Korrekturen und Abschlussarbeit schließen daran an. Softwarekosten, Einrichtung und laufende Kanzleileistung werden nachvollziehbar unterschieden; ein bestimmter Herstellerpreis wird nicht als vollständiges Betreuungspaket ausgegeben.
Gedanken, die weiterführen.
Aus unserem Magazin: Hintergründe und Anregungen zu den Themen dieser Seite.
Wissen und Perspektiven
Kann KI Ihre Buchhaltung machen? Die spannendere Frage kommt danach.
Belege lesen und Buchungen vorbereiten gehören längst zu den Möglichkeiten künstlicher Intelligenz. Unternehmer brauchen darüber hinaus Antworten: Warum fehlt Geld? Welcher Auftrag trägt sich? Und was muss heute erledigt werden? Dafür muss der Zusammenhang hinter dem Beleg erhalten bleiben.
Gute Fragen verdienen verständliche Antworten.
Müssen wir mit einer anderen Buchhaltungssoftware wechseln?
Ein Wechsel ist kein Selbstzweck. Wir prüfen zuerst, wie Ihre vorhandene Lösung mit der benötigten Zusammenarbeit verbunden werden kann.
Kann die Kanzlei nur einen Teil begleiten?
Ja. Gemeinsam bestimmen wir die tatsächlich benötigten Aufgaben. Bringen Sie einen typischen Buchungsbestand und Ihre offenen Fragen mit; daraus entwickeln wir Ihr persönliches Konzept.
Was gehört zum Softwareangebot?
Wir wählen das passende DATEV-Rechnungswesen mit Ihnen aus. Nutzungsumfang und Softwarekosten werden konkret benannt. Einrichtung, Schulung und fachliche Begleitung erhalten einen eigenen Leistungsumfang.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Wir besprechen den passenden Umfang und Ihren nächsten Schritt.
Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Zugangsdaten oder vertraulichen Steuerunterlagen.