DATEV · Software und Zusammenarbeit
Ihre Steuerbelege. Digital bei uns.
Mit DATEV Meine Steuern stellen Sie uns Ihre privaten Steuerunterlagen digital bereit. Wir richten den Zugang ein und zeigen Ihnen den Belegaustausch. Für die elektronische Freigabe Ihrer fertigen Erklärung organisieren wir den dazugehörigen Freizeichnungsweg.
Ein gemeinsamer Belegbestand für Ihre Steuererklärung
DATEV beschreibt Meine Steuern als Anwendung für den digitalen Austausch einkommensteuerrelevanter Belege zwischen Mandantschaft und Kanzlei. Für die gemeinsame Nutzung wird der Zugang durch die Kanzlei eingerichtet; DATEV nennt dafür geeignete Zugangsmedien wie SmartLogin oder SmartCard. Wir begleiten Sie beim passenden Verfahren. DATEV: Einführung in Meine Steuern ↗
Anschließend zeigen wir Ihnen die Ablage anhand Ihrer eigenen typischen Unterlagen. Wichtig ist, dass das richtige Steuerjahr und der Zusammenhang erkennbar sind. Bei einer ungewöhnlichen Ausgabe hilft oft eine kurze Erläuterung mehr als ein weiterer unbeschrifteter Anhang. Sie müssen dafür keine steuerliche Fachsprache beherrschen.
Ihre Vorbereitung soll Zeit sparen
Vielleicht haben Sie bereits eine Liste erstellt, Belege mit KI vorsortiert oder eine Frage zu Ihrer Erklärung vorbereitet. Das greifen wir auf. Wir prüfen, welche Informationen für Ihren Fall gebraucht werden und wo noch gezielt etwas fehlt. Eine eigene Vorprüfung kann die Zusammenarbeit beschleunigen, wenn Unterlagen und Annahmen nachvollziehbar bleiben.
Sie müssen aber nicht vorsorglich alles steuerlich selbst entscheiden. Bei neuen Lebenssituationen klären wir gemeinsam, welche Angaben relevant sind: beispielsweise bei einem Umzug, einer zusätzlichen Tätigkeit, einer Vermietung oder einer größeren Veränderung in der Familie. So entsteht eine Sammlung, mit der sich fachlich weiterarbeiten lässt.
Vom Hochladen zur fertigen Erklärung
Wir vereinbaren, wann Sie Ihre Vorbereitung als abgeschlossen melden und wie Rückfragen bearbeitet werden. Ein hochgeladener Beleg bedeutet noch nicht, dass der Sachverhalt vollständig erklärt ist. Ebenso ist die Bereitstellung im gemeinsamen Bestand noch keine Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt.
Die Kanzlei verbindet die Unterlagen mit den weiteren vereinbarten Informationen, prüft die steuerliche Einordnung und bespricht offene Entscheidungen mit Ihnen. Auf dieser Grundlage wird die Erklärung vorbereitet und im vereinbarten Verfahren freigegeben. Der digitale Weg soll Ihnen Klarheit geben, wo Sie stehen und was als Nächstes gebraucht wird.
Den Einstieg angenehm halten
Wir helfen bei den ersten Schritten und klären, an wen Sie sich bei Zugangsproblemen wenden. Wenn sich Ihr Gerät, die Anwendung oder das Anmeldeverfahren ändert, orientieren wir die Unterstützung am aktuellen Stand. Auch ein vorhandener DATEV-Zugang wird zunächst darauf geprüft, ob er für die gewünschte Nutzung geeignet und berechtigt ist.
Gedanken, die weiterführen.
Aus unserem Magazin: Hintergründe und Anregungen zu den Themen dieser Seite.
Wissen und Perspektiven
Ihre KI hat die Steuer vorbereitet. Was übernimmt jetzt die Kanzlei?
Die Unterlagen sind geordnet, Beträge zusammengestellt und erste Fragen geklärt. Diese Vorarbeit soll nicht verloren gehen. Wir erklären, wie daraus ein passender Auftrag wird und welche Informationen für die steuerliche Bearbeitung weiterhin wichtig sind.
Wissen und Perspektiven
Mehr Gehalt. Aber auch mehr übrig?
Der neue Vertrag klingt gut. Ein längerer Arbeitsweg, eine zweite Wohnung oder veränderte Betreuungskosten können die Rechnung allerdings verändern. Für einen guten Vergleich zählt mehr als das Bruttogehalt.
Gute Fragen verdienen verständliche Antworten.
Muss ich alle Belege fotografieren?
Digitale Unterlagen können als vorhandene Dateien genutzt werden. Für Papierbelege besprechen wir einen passenden Weg. Es geht um eine gut nutzbare Vorbereitung für Ihren Fall.
Kann ich unterjährig anfangen?
Ja. Eine laufende Sammlung kann die spätere Vorbereitung erleichtern. Wir klären gemeinsam, welche Unterlagen sich für Ihren Fall bereits unterjährig sinnvoll bereitstellen lassen.
Wie gebe ich meine fertige Erklärung digital frei?
Belegbereitstellung und Freizeichnung sind unterschiedliche Funktionen. Wir richten den zur Erklärung passenden Freizeichnungsweg zusätzlich ein und erklären Ihnen die Nutzung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Wir besprechen den passenden Umfang und Ihren nächsten Schritt.
Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Zugangsdaten oder vertraulichen Steuerunterlagen.