Steuerberatung für Privatkunden

Ihr Arbeitsjahr hat mehr zu erzählen als die Lohnsteuerbescheinigung.

Wir erstellen Ihre Steuererklärung und betrachten, was sich beruflich und privat verändert hat: Arbeitsweg, Homeoffice, Fortbildung, Familie oder zusätzliche Einkünfte. Vorhandene elektronische Daten nutzen wir direkt. Ihre persönlichen Angaben machen das Jahr vollständig.

Der Arbeitsalltag hinter der Lohnsteuerbescheinigung

Ein typisches Jahr enthält mehr als zwölf Gehaltsabrechnungen. Sie arbeiten einige Tage zu Hause, fahren an anderen Tagen zum Betrieb, besuchen Kunden, bezahlen einen Lehrgang oder kaufen Arbeitsmittel. Manche Kosten erstattet der Arbeitgeber vollständig, andere teilweise, manche gar nicht. Für die steuerliche Einordnung brauchen wir diese Zusammenhänge. Eine Rechnung allein beantwortet noch nicht, wofür der Aufwand entstanden ist und welche Erstattung dazugehört.

Deshalb fragen wir gezielt nach Ihrem tatsächlichen Ablauf. Wo befindet sich Ihre erste Tätigkeitsstätte? Wie verteilen sich Fahrten und Arbeitstage? Welche beruflichen Reisen oder Fortbildungen gab es? Was hat der Arbeitgeber übernommen? Sie können vorhandene Kalender, Aufstellungen oder eine KI-Zusammenfassung nutzen. Wir stimmen ab, welche Angaben und Nachweise für Ihre konkrete Erklärung erforderlich sind. Eine übersichtliche, wiederverwendbare Dokumentation ist oft wertvoller als ein nachträglich gefüllter Karton.

Was lohnt sich zu erfassen?

Bei Arbeitnehmern berücksichtigt das Gesetz einen Werbungskosten-Pauschbetrag. Höhere tatsächliche Werbungskosten können relevant werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Deshalb betrachten wir Ihre Aufwendungen gemeinsam: Arbeitswege, berufliche Arbeitsmittel und weitere beruflich veranlasste Kosten können sich im Jahresbild anders auswirken als ein einzelner Beleg vermuten lässt. Die gesetzliche Grundlage für den Arbeitnehmer-Pauschbetrag steht in § 9a EStG ↗.

Zu einer guten Erklärung gehören außerdem Ihre persönlichen Verhältnisse. Versicherungen, Familie, Kinderbetreuung, Krankheitskosten oder haushaltsnahe Leistungen können Fragen aufwerfen. Wir sehen uns an, was in Ihrem Fall tatsächlich einschlägig ist. Bei Ehepaaren beziehen wir beide Einkommenssituationen ein, soweit das Mandat dies umfasst. Eine Beratung zu Steuerklassen oder einer veränderten familiären Situation sollte sich an Ihrem Gesamtjahr orientieren und nicht allein am nächsten monatlichen Auszahlungsbetrag.

Aktuell 2026: Den Arbeitsweg dem richtigen Jahr zuordnen

Für 2026 sieht § 9 EStG eine Entfernungspauschale von 0,38 Euro je vollem Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vor. Es kommt auf die einschlägigen Arbeitstage und die einfache Entfernung an; der tatsächliche Arbeitsablauf und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bleiben maßgeblich. Für eine Erklärung eines früheren Jahres gelten die Regeln dieses Jahres. Wir ordnen Ihre Angaben deshalb zeitlich richtig zu und vermeiden, dass ein aktueller Wert ungeprüft in eine ältere Erklärung übernommen wird. § 9 EStG ↗. Fachlicher Stand: 7. November 2026.

Wenn zum Gehalt etwas dazukommt

Ein Nebenprojekt, eine vermietete Wohnung oder eine weitere Beschäftigung kann aus einer scheinbar einfachen Erklärung eine Aufgabe mit mehreren Informationsquellen machen. Diese Situation muss nicht kompliziert organisiert sein. Wir klären, welche zusätzlichen Unterlagen und gegebenenfalls welche Gewinnermittlung gebraucht werden. Das Ergebnis der Nebentätigkeit und Ihr Arbeitslohn finden in derselben persönlichen Einkommensteuer zusammen. Eine gesondert erforderliche betriebliche Bearbeitung vereinbaren wir passend dazu.

Auch die Frage nach der Abgabepflicht verdient eine genaue Antwort. Nicht jeder Arbeitnehmer muss allein wegen seines Arbeitslohns eine Einkommensteuererklärung einreichen. Bestimmte weitere Einkünfte, mehrere gleichzeitige Arbeitsverhältnisse oder bestimmte Steuerklassenkonstellationen können dagegen eine Pflichtveranlagung auslösen. Daneben ist eine Veranlagung auf Antrag möglich. Wir beurteilen Ihre konkrete Situation anhand von § 46 EStG ↗, statt die freiwillige Erklärung oder die Pflicht pauschal vorauszusetzen.

Von Ihrer Vorarbeit zur fertigen Bearbeitung

Wenn Sie Ihre Belege bereits digital oder mit KI aufbereitet haben, nutzen wir diese Grundlage. Wichtig ist, dass Zusammenfassungen mit den ursprünglichen Informationen verbunden bleiben. Dann lassen sich Rückfragen beantworten, Arbeitgebererstattungen zuordnen und Veränderungen gegenüber dem Vorjahr erkennen. Wir vereinbaren den passenden Datenaustausch und klären Vollmacht sowie verfügbare elektronische Daten.

Auf dieser Basis erstellen wir die Erklärung, erläutern die Berechnung und holen Ihre Freigabe ein. Nach der Übermittlung begleiten wir die Bearbeitung beim Finanzamt im vereinbarten Umfang und prüfen den Bescheid auf Abweichungen. Sie erhalten außerdem Hinweise dazu, welche Angaben Sie im nächsten Jahr fortlaufend erfassen sollten. Wenn etwa Fahrten, wechselnde Arbeitsorte oder eine Nebentätigkeit wiederkehren, entwickeln wir eine einfache persönliche Routine dafür.

Gedanken, die weiterführen.

Aus unserem Magazin: Hintergründe und Anregungen zu den Themen dieser Seite.

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Mehr Gehalt. Aber auch mehr übrig?

Der neue Vertrag klingt gut. Ein längerer Arbeitsweg, eine zweite Wohnung oder veränderte Betreuungskosten können die Rechnung allerdings verändern. Für einen guten Vergleich zählt mehr als das Bruttogehalt.

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38 Cent ab dem ersten Kilometer: Ihr Arbeitsweg in der Steuer 2026.

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Gute Fragen verdienen verständliche Antworten.

Ist das der frühere Lohnsteuerjahresausgleich?

Viele Menschen nennen ihre Arbeitnehmererklärung so. Unser Angebot betrifft Ihre Einkommensteuererklärung. Der gesetzliche Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ein eigenes Verfahren nach § 42b EStG ↗.

Kann ich erst nach einem Arbeitgeberwechsel kommen?

Ja. Geben Sie an, welche Arbeitgeber und Zeiträume betroffen sind und ob sich Arbeitsweg, Arbeitsort oder Erstattungen verändert haben. So können wir die Zusammenhänge von Anfang an berücksichtigen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Wir besprechen den passenden Umfang und Ihren nächsten Schritt.

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