DATEV · Software und Zusammenarbeit
Ihre Daten sind schon da. Bringen wir sie weiter.
DATEV-Datenservices und geeignete Exporte verbinden Ihre Anwendungen mit dem Rechnungswesen. Wir klären, ob Rechnungsdaten, Buchungsvorschläge oder fertige Buchungssätze vorliegen, wählen den passenden Übergabeweg und prüfen die Verarbeitung einschließlich Korrekturen.
Die entscheidende Frage ist der erreichte Bearbeitungsstand
In einem Unternehmen hat die eigene Software bereits fertige Buchungssätze erstellt. In einem anderen liegen Rechnungsinformationen vor, die erst fachlich zugeordnet werden müssen. Beide Betriebe brauchen eine Datenübergabe, aber nicht zwingend denselben Dienst. Wir klären zuerst, welcher Inhalt tatsächlich vorhanden ist und welche Bearbeitung danach folgen soll.
Auch gute KI-Vorbereitung gehört dazu. Ein Agent kann Vorgänge bereits erläutert und geordnet haben. Diese Leistung soll erhalten bleiben. Gleichzeitig müssen Originalbeleg und Vorgangskennung auffindbar bleiben, damit ein späterer Fehler gezielt berichtigt werden kann. Eine bloße Zahlensumme ohne Bezug zum Vorgang hilft dafür wenig.
Was wir für Sie übernehmen
Wir nehmen die beteiligten Anwendungen und ihre verfügbaren Übergabemöglichkeiten auf. Danach bestimmen wir Inhalte, Zuordnungen und den führenden Bearbeitungsstand. Ein vorhandener Export kann für den Einstieg ausreichen. Bei einem regelmäßigen umfangreichen Austausch kann ein geeigneter Datenservice sinnvoll sein. Falls Daten zurück in Ihre Auswertung fließen sollen, wird auch diese Richtung ausdrücklich betrachtet.
Mit typischen Vorgängen erproben wir die Übergabe. Stimmen Beträge und Belegbezug? Wie wird eine Korrektur behandelt? Was passiert nach einer unterbrochenen Übertragung oder einem erneuten Versand? Daraus entstehen klare Regeln für die laufende Arbeit. Eine bereits gute Datenübernahme wird nicht durch eine zweite identische Erfassung ergänzt.
Aktuell relevant: der strukturierte Rechnungsbestand
Mit zunehmenden E-Rechnungen ist wichtig, welche Daten tatsächlich übergeben und aufbewahrt werden. Eine lesbare Ansicht allein bildet nicht automatisch den strukturierten Rechnungsbestand ab. Das gesetzliche Rechnungsformat und der passende Buchführungsdatenweg müssen zusammengedacht werden. § 14 UStG ↗. Welcher Dienst den benötigten Inhalt unterstützt, wird am konkreten System geprüft.
Ihr Ergebnis und die laufende Betreuung
Sie erhalten einen eingerichteten Übergabeweg mit nachvollziehbarer Aufgabenverteilung. Einrichtung, beteiligte Software beziehungsweise Dienste und laufende Unterstützung werden getrennt benannt. Bei Änderungen der Anwendungen kann eine Anpassung nötig werden; dafür lässt sich eine passende Betreuung vereinbaren.
Gedanken, die weiterführen.
Aus unserem Magazin: Hintergründe und Anregungen zu den Themen dieser Seite.
Wissen und Perspektiven
Kann KI Ihre Buchhaltung machen? Die spannendere Frage kommt danach.
Belege lesen und Buchungen vorbereiten gehören längst zu den Möglichkeiten künstlicher Intelligenz. Unternehmer brauchen darüber hinaus Antworten: Warum fehlt Geld? Welcher Auftrag trägt sich? Und was muss heute erledigt werden? Dafür muss der Zusammenhang hinter dem Beleg erhalten bleiben.
Wissen und Perspektiven
Wenn die Kollegin fehlt, fehlt oft auch ihr Wissen. Das lässt sich ändern.
Die letzte Absprache liegt in einer E-Mail, der aktuelle Stand im Kopf einer Kollegin. KI wird im Betrieb besonders wertvoll, wenn dieses Wissen während der Arbeit verfügbar wird. Entscheidend ist, wie Quellen, Aufgaben und Zuständigkeiten miteinander verbunden sind.
Gute Fragen verdienen verständliche Antworten.
Brauchen wir dafür ein neues ERP?
Nein. Wir beginnen mit den vorhandenen Programmen und ihren zweckmäßigen Möglichkeiten.
Ist ein Datenexport schon eine fertige Buchführung?
Das hängt vom Inhalt ab. Rechnungsdaten, Buchungsvorschläge und fertige Buchungssätze werden als unterschiedliche Bearbeitungsstände behandelt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Wir besprechen den passenden Umfang und Ihren nächsten Schritt.
Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Zugangsdaten oder vertraulichen Steuerunterlagen.