DATEV · Software und Zusammenarbeit
Lohndokumente digital bereitstellen. Für Ihr Team.
Über DATEV Arbeitnehmer online können Beschäftigte ihre bereitgestellten Lohndokumente abrufen. Wir unterstützen die Einführung mit den passenden Einladungen und Zuständigkeiten. Das Portal ergänzt die Abrechnung; es erstellt selbst keine Löhne.
Persönlicher Zugang statt verteilter Dateien
DATEV Arbeitnehmer online ermöglicht Beschäftigten den Zugriff auf die vom Arbeitgeber bereitgestellten Dokumente. Die aktuelle Anmeldung erfolgt über ein DATEV-Konto mit zusätzlicher Absicherung durch eine Authenticator-App. Einladung und Registrierung werden im vorgesehenen Verfahren miteinander verbunden. Wir richten die Einführung nach dem aktuellen DATEV-Ablauf und Ihrer eingesetzten Lohnlösung aus. DATEV: Arbeitnehmer online ↗
Gerade bestehende Anleitungen sollten dazu passen. Eine ältere Beschreibung eines anderen Anmeldeverfahrens hilft neuen Mitarbeitenden wenig. Vor der Einführung oder einer Umstellung prüfen wir deshalb die tatsächlich erforderlichen Schritte und erstellen daraus einen verständlichen Weg für Ihr Unternehmen.
Einführung aus Sicht Ihrer Beschäftigten
Gemeinsam mit Ihrer Personalstelle planen wir, wer startet und wie die Einladung kommuniziert wird. Mit einem geeigneten Testfall prüfen wir die vorgesehenen Schritte und klären typische Rückfragen. Daraus entsteht eine kurze Einweisung, die verständlich erklärt, was die Beschäftigten selbst tun und an wen sie sich bei Problemen wenden können.
Auch neue Mitarbeitende und Austritte gehören in den Ablauf. Zuständige Personen sollen wissen, welche Schritte jeweils erforderlich sind und wo aktuelle Informationen zu finden sind. Wir stimmen die Aufgaben im Rahmen der vereinbarten Begleitung mit Ihrer Lohnbearbeitung ab.
Inhaltliche und technische Fragen gut weiterleiten
Eine Frage zum Zugang ist etwas anderes als eine Frage zur Vergütung. Deshalb vereinbaren wir Ansprechwege, die beide Situationen berücksichtigen. Die Personalstelle soll nicht jede technische Frage selbst lösen müssen; die technische Unterstützung benötigt umgekehrt keine unnötigen persönlichen Abrechnungsdetails.
Digitale Assistenten können eine interne Hilfe zu wiederkehrenden organisatorischen Fragen vorbereiten und auf aktuelle Anleitungen verweisen. Bei persönlichen Anliegen bleibt der Weg zur zuständigen Person klar. Beschäftigte geben keine Zugangscodes an einen allgemeinen Chat weiter. Für die Unterstützung zählt, welcher Schritt betroffen ist und welche Hilfe sicher angeboten werden kann.
Der Nutzen wird im Alltag sichtbar
Nach der Einführung schauen wir mit Ihnen auf die typischen Rückfragen. Wo gelingt der Zugang? Wo fehlt eine verständliche Information? Welche Aufgabe muss bei einem Eintritt zuverlässiger ausgelöst werden? Daraus entstehen kleine Verbesserungen, die den nächsten Einstieg erleichtern.
Arbeitnehmer online ergänzt Ihre Lohnorganisation. Die fachliche Abrechnung, Personalentscheidungen und die Zusammenarbeit mit Ihren Beschäftigten bleiben Teil des gesamten betrieblichen Prozesses. Den passenden Umfang der Einführung und Unterstützung vereinbaren wir persönlich.
Gedanken, die weiterführen.
Aus unserem Magazin: Hintergründe und Anregungen zu den Themen dieser Seite.
Wissen und Perspektiven
Mindestlohn 2027: Die neue Abrechnung beginnt in Ihrer Planung.
Wenn der Dienstplan für Januar entsteht, sollten die neuen Lohnkosten bereits in der Kalkulation stehen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro je Stunde. Was bedeutet das für Stunden, Personalbudget und Preise?
Gute Fragen verdienen verständliche Antworten.
Ist die Anmeldung dieselbe wie bei jedem anderen DATEV-Programm?
Nein. Die Zugangslösung richtet sich nach der Anwendung. Für Arbeitnehmer online orientieren wir uns am aktuellen DATEV-Konto-Verfahren und der vorgesehenen zusätzlichen Authentifizierung.
Erstellt Arbeitnehmer online die Lohnabrechnung?
Nein. Das Portal stellt unter anderem bereitgestellte Lohndokumente für Beschäftigte zur Verfügung. Die eigentliche Abrechnung erfolgt im Lohnprogramm beziehungsweise durch die beauftragte Abrechnungsstelle.
Wer hilft bei inhaltlichen Fragen zur Abrechnung?
Beschäftigte wenden sich an den zuständigen Arbeitgeber. Die fachlichen Zuständigkeiten zwischen Arbeitgeber, Abrechnungsteam und Kanzlei werden im jeweiligen Auftrag geregelt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Wir besprechen den passenden Umfang und Ihren nächsten Schritt.
Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Einzelheiten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Bitte senden Sie hier keine Zugangsdaten oder vertraulichen Steuerunterlagen.