Ja, soweit sie für die vereinbarte Aufgabe sinnvoll nutzbar sind. Wir prüfen den passenden Zusammenhang, statt einen vollständigen Austausch vorauszusetzen.
Können vorhandene Programme bleiben?
Ja, soweit sie für die vereinbarte Aufgabe sinnvoll nutzbar sind. Wir prüfen den passenden Zusammenhang, statt einen vollständigen Austausch vorauszusetzen.