Die zur Erklärung gehörende Kommunikation beziehen wir in den vereinbarten Auftrag ein. Wird ein gesondertes Verfahren nötig, beispielsweise ein Einspruch, besprechen wir die weitere Beauftragung.
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Die zur Erklärung gehörende Kommunikation beziehen wir in den vereinbarten Auftrag ein. Wird ein gesondertes Verfahren nötig, beispielsweise ein Einspruch, besprechen wir die weitere Beauftragung.