Ja. Vorwegberechnungen und Arbeitgeberkosten können gesondert einbezogen werden, etwa für geänderte Stunden, zusätzliche Beschäftigte oder bestimmte Vergütungsbausteine.
Können wir Personalentscheidungen vorher durchrechnen?
Ja. Vorwegberechnungen und Arbeitgeberkosten können gesondert einbezogen werden, etwa für geänderte Stunden, zusätzliche Beschäftigte oder bestimmte Vergütungsbausteine.