Sie können die Bearbeitung vollständig übertragen oder eine Arbeitsteilung vereinbaren. Wichtig ist ein eindeutig führender Buchungsbestand; ein eigener und ein Kanzleibestand dürfen nicht unbemerkt auseinanderlaufen.
Muss ich die gesamte Buchführung abgeben?
Sie können die Bearbeitung vollständig übertragen oder eine Arbeitsteilung vereinbaren. Wichtig ist ein eindeutig führender Buchungsbestand; ein eigener und ein Kanzleibestand dürfen nicht unbemerkt auseinanderlaufen.