Scheck Magazin

Die Rente kommt automatisch. Die Steuer ist damit noch nicht erledigt.

Rentenmeldungen gehen elektronisch ans Finanzamt. Das beantwortet noch nicht Ihre persönliche Abgabesituation. Für die Planung zählen Rentenart, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge zusammen.

Rentenmeldungen gehen elektronisch ans Finanzamt. Das beantwortet noch nicht Ihre persönliche Abgabesituation. Für die Planung zählen Rentenart, weitere Einkünfte und mögliche Abzüge zusammen.

Die erste Rente ist auf dem Konto. Dazu kommt vielleicht eine Betriebsrente; die vermietete Wohnung läuft weiter. Mit dem Ende des Berufslebens entsteht finanziell ein neuer Alltag. Auch steuerlich beginnt eine neue Rechnung.

Bei der gesetzlichen Rente behält die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich keine Einkommensteuer wie ein Arbeitgeber die Lohnsteuer ein. Die Meldung Ihrer Rentendaten an das Finanzamt erfolgt zwar automatisch. Daraus folgt jedoch nicht, dass eine erforderliche Steuererklärung ebenfalls erledigt wäre.

Ob Sie eine Erklärung abgeben müssen und welche Steuer entsteht, hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Dazu zählen die Art und der Beginn Ihrer Renten, weitere Einkünfte sowie mögliche Abzüge. Die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente und andere Versorgungsleistungen werden auch nicht zwingend nach denselben Regeln besteuert.

Für die Planung ist deshalb der gemeinsame Blick entscheidend. Wenn sich nach dem ersten Steuerbescheid eine Nachzahlung und zusätzlich Vorauszahlungen ergeben, kann das die verfügbaren Mittel spürbar verändern. Wir berechnen die steuerlichen Auswirkungen und besprechen mit Ihnen, welchen Betrag Sie dafür einplanen sollten.

Bringen Sie zum Einstieg die Mitteilungen Ihrer Versorgungsträger und einen Überblick über weitere Einkünfte mit. Steht noch eine größere Auszahlung oder die Übertragung einer Immobilie an, beziehen wir das frühzeitig ein. Ihr Ruhestand soll finanziell planbar sein – die Steuer gehört in diese Planung hinein.

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